Schlichtung beim Familienstreit
Schlichtung im Familienstreit
Oftmals enden Streitereien und Konflikte vor einem der staatlichen Gerichte. Aber nicht immer scheint dieser Rechtsweg auch erforderlich. Gerade bei familiären Konflikten bedienen sich viele eines Schlichtungsverfahrens um die Situation zu bereinigen. Dieses Verfahren ist oft von Vorteil, da es nicht nur Geld und Zeit spart, sondern auch eine Einflussnahme für beide Parteien bietet.
Aber was ist Schlichten eigentlich?
Grundsätzlich bezeichnet man als „Schlichtung“ eine Art der Konfliktlösung ohne die Hilfe der staatlichen Gerichte. Hierzu gibt es viele unterschiedliche Verfahren, die man anwenden kann. Allgemein ist es die Aufgabe des neutralen Schlichters den Sachverhalt zu durchblicken und eine zufriedenstellende Lösung für beide Parteien zu finden. Letztendlich können diese dann einen Vergleichsvertrag abschließen. Dies stellt jedoch keine Pflicht dar.
In der Regel hat das Schlichten gegenüber dem Richten nicht nur finanzielle Vorteile, sondern spart auch eine Menge an Zeit und Nerven. Denn durch das Schlichten wird meist eine umfassende Konfliktlösung gefunden, die schlussendlich zu mehr Frieden führt, da nicht nur rechtliche sondern auch moralische Aspekte miteinbezogen werden können. So können auch die Wünsche der Betroffenen berücksichtigt und Geheimnisse gewahrt werden.
Zwar haben die Parteien oftmals die Wahl, ob sie sich einem gerichtlichen Verfahren oder einen Schlichtungsverfahren unterziehen wollen, aber in einigen Fällen wird das Schlichten auch gesetzlich vorgeschrieben. So beispielsweise bei Ausbildungsstreitigkeiten oder bei Konflikten in strafrechtlichen Angelegenheiten.
Trotz der vielen Vorteile scheint das Schlichtungsverfahren in manchen Situationen doch eher als ungeeignet. So zum Beispiel, wenn die Einigung von einer der beiden Parteien abgelehnt wird oder einer der Betroffenen zahlungsunfähig ist. Auch Konflikte mit Dritten können nicht außergerichtlich gelöst werden.
Geeignetes Verfahren
Da es so eine Vielzahl von Verfahren gibt, muss unter folgenden Verfahren das geeignete Verfahren für den Einzelfall gefunden werden.
- Das Verfahren bei Ausbildungsstreitigkeiten
- Das Sühneverfahren
- Das Verfahren vor Schiedsgerichten
- Die Einholung eines Schiedsgutachtens
- Das Verfahren vor anerkannten Gütestellen
- Das Verfahren vor Schlichtungsstellen
- Die Mediation
- Grenzüberschreitende Verbraucherstreitigkeiten
Durchführung eines Schlichtungsverfahrens
Für die Einleitung eines Schlichtungsverfahrens bedarf es der Anträge beider Parteien. Diese müssen schriftlich an der gewünschten Schlichtungs- oder Gütestelle abgegeben oder mündlich protokolliert werden. In der Regel ist der Schlichter ein Rechtsanwalt, wobei diese Fachleute nicht zwingend Juristen sein müssen.
Im nächsten Schritt folgt die Einladung und Übersendung des Antrags, in Form eines Einschreibens, an die Gegenpartei.
Am Tag der Verhandlung haben die Parteien die gemäß § 141 Abs. 3 ZPO die Pflicht persönlich zu erscheinen. Sollten die Parteien am Ende dieser Verhandlung zu einer Einigung kommen, so können sie einen für beide Parteien verbindlichen Vergleichsvertrag im Sinne des § 794 Abs. 1 ZPO schließen. Wenn es jedoch zu keiner Einigung kommt, muss die Gütestelle eine Bescheinigung über das Scheitern des Verfahrens ausstellen. Diese ist Voraussetzung für den weiteren Rechtsweg.
Kosten
Das ein Schlichtungsverfahren auch finanzielle Vorteile hat, wurde bereits oben genannt. Die Höhe der Kosten richtet sich nicht nach dem Streitwert, sondern für gewöhnlich nach der jeweiligen Schlichtungsordnung der betrauten Schlichtungsstelle. Abschließend lässt sich also festhalten, dass das Schlichten bei Familienkonflikten oftmals viele Vorteile mit sich bringt. Denn durch ein solches Verfahren wird für beide Parteien die optimale Lösung gefunden, wie es bei einem gerichtlichen Urteil meist nicht möglich ist. Auch die Kosten- und Zeitaspekte sprechen für ein solches Schlichtungsverfahren.