Die Aufgabe des Vorgesprächs zur Mediation bei einer Scheidung der Ehe

Nicht selten kommt es im Zusammenhang mit einer Ehescheidung zu einem wahrhaften „Rosenkrieg“. Die Ursachen liegen häufig in verletzten Gefühlen eines (oder beider) Ehepartner(s). Landläufig könnte man die grobe Intention mit den Worten „dem anderen nochmal eins auswischen“ beschreiben. Gerade ufert aber oft in kostenspieligen, zeitraubenden und nicht zuletzt emotional belastenden Konsequenzen für alle Beteiligten. Besonders heikel wird es, wenn gemeinsame Kinder betroffen sind. Die Mediation kann eine Lösung für eine festgefahrene familienrechtliche Auseinandersetzung darstellen. Allerdings muss die Mediation von allen Beteiligten gewollt sein.

Das Vorgespräch der Mediation zur Klärung der Ziele
welche Ziele die Medianten verfolgen, lässt sich bereits in einem Vorgespräch klären. Das unverbindliche Vorgespräch mit dem Mediator vermag den Ehepaartnern die letzte Klarheit über die eigenen Ziele zu vermitteln. Oft weichen die Ziele der Ehepartner die in einer Vorbesprechung einer Mediation genannt werden, voneinander ab. So kann es vorkommen, dass etwa ein Partner noch an der Beziehung festhalten möchte, während sich der andere Ehegatte von der Ehe im Gütlichen lossagen will. Diese Konstellation ist keineswegs selten vorzufinden und sie lässt sich zumeist lösen, wenn man den künftigen Umgang miteinander definiert. Nicht selten kommen in der Phase der Zielsetzung die Ehepaartner dahingehend überein, dass vor allem ein künftiger freundschaftlicher Umgang angestrebt werden soll. Diese gemeinsame Zielsetzung ist das Fundament eines fruchtbaren Dialogs über Themen wie Zugewinnausgleich, eheliche Wohnung, Versorgungsausgleich, gemeinsame Schulden, unterhalt oder Umgangsregelung.

Die Vorbesprechung der Mediation und der Mediator als Person
Dem Vorgepräch der Mediation fällt eine weitere wichtige Rolle zu. In einer Vorbesprechung der Mediation können die Medianten am Besten beurteilen, inwieweit der von Ihnen ausgesuchte Mediator der für Sie geeignete Mediator ist. Im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt vertritt der Mediator die Ehepartner nicht. Der Mediator unterstützt vielmehr ihre Entscheidungsfindung. Die Sympathie und das Vertrauen in die Unparteilichkeit des Mediators spielen eine tragende Rolle im Zusammenhang mit der Herbeiführung einer tragfähigen Lösung einer familienrechtlichen Mediation. Schließlich steht den Beteiligten eine mehr oder minder „enge Zusammenarbeit“ bevor.

Aus diesen Gründen sollten sich Ehepartner, die sich für eine Mediation in Sachen Trennung oder Scheidung oder anderer familienrechtlicher Anlässe entscheiden, nicht scheuen, ein unverbindliches Vorgespräch mit dem Medator zu suchen.