Mediation und die Kosten der Scheidung

Mediation kann Kosten einer Scheidung senken

Nach Auskunft des statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2007 ganze 187.100 Ehen geschieden (Quelle: Destatis – Elektronische Veröffentlichungen des Statistisches Bundesamts Deutschland, Bevölkerungsstatistik, Stand: 14.10.2008). Auf die 368.922 Eheschließungen im Jahr 2008 bezogen, bedeutet dies, dass heute jede zweite Ehe wieder geschieden wird. Und doch ist die Zahl der Scheidungen seit einigen Jahren konstant rückläufig. Im Vergleich zum Jahre 2003 gehen bei den Familiengerichten derzeit gut 13 Prozent weniger Scheidungsanträge ein. Dieser kontinuierliche Rückgang von Ehescheidungen findet seine Ursachen auch in den Kostenlasten, die eine Scheidung häufig mit sich bringt. Ehepaare, die keinen Ehevertrag geschlossen haben, werden sind häufig erst beim Familienanwalt über die Folgen der Scheidung bewusst.

Dabei können die Kosten einer Scheidung rapide gesenkt werden. Voraussetzung ist, dass sich beide Ehepartner scheiden lassen möchten. Da es in der Praxis kaum Fälle gibt, in denen eine hundertprozentige Einigkeit der Ehepartner bezüglich aller relevanter Punkte im Rahmen der Scheidung gibt (z.B. Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Umgangsrecht, Ehewohnung, Hausrat, Vermögen, Schulden, erbrechtliche Ansprüche, Scheidungskosten etc.), gilt es eine Einigkeit herzustellen. Dies gestaltete sich in der Vergangenheit oft schwierig, da ein einzelner betrauter Rechtsanwalt eben auch nur einen Ehepartner allein beraten darf, um sich nicht einer folgenschweren Interessenkollision auszusetzen. Dahingehen erhöhte die Einschaltung von zwei familienrechtlichen Anwälten die Kosten.

Dieses Problem gehört nunmehr der Vergangenheit an. Heutzutage kann sich das scheidungswillige Ehepaar an einen Mediator wenden, der dem Ehepaar auf dem Weg zur einvernehmlichen Scheidung behilflich ist. Mit Hilfe des Mediators werden Lösungen zu allen scheidungsrelevanten Themen gefunden und am Ende der Mediation in einer Abschlussvereinbarung schriftlich festgehalten. Die notarielle Beglaubigung der umfassenden Vereinbarung bietet die Grundlage für die kostensparende einvernehmliche Scheidung. Obgleich auch der Mediator Gebühren verlangen wird, werden die Kosten häufig um ein Vielfaches im Vergleich zu einem streitigen Scheidungsverfahren gesenkt. Denn zum Einen wird der (für die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten relevante) Gegenstandswert der Scheidung auf ein Minimum gesenkt und zum Anderen wird nur noch ein Anwalt (statt zwei) mit dem Scheidungsantrag betraut. Im Übrigen werden durch die mit Hilfe des Mediators getroffene Vereinbarung auch etwaige Folgeverfahren über die dort behandelten scheidungsnahen Themen vermieden.