Streit am Arbeitsplatz
Auseinandersetzungen gehören auch am Arbeitsplatz zum Alltag. Problematisch sind sie jedoch, wenn die den betrieblichen Ablauf beeinträchtigen. Entstehen können Konfliktherde nahezu in allen Bereichen im betrieblichen Umfeld. Sie mögen vereinzelnt branchenspezifisch in einem höheren Ausmaß auftreten, aber streng genommen machen sie vor keinem Betrieb halt. Die Auseinandersetzungen können unter Arbeitskollegen oder unterschiedlichen Abteilungen, zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und letztlich auch zwischen Zugehörigen unterschiedlicher Unternehmen oder Vertriebspartnern entstehen. Ihre Anlässe sind vielschichtiger Natur und reichen von Streitigkeiten über die Betriebsabläufe bis hin zu Kompetenzauseinandersetzungen oder Vergütungsdiskrepanzen. In der innerbetrieblichen Konfliktlösungspraxis werden gelegentlich gar gezielte Mobbing-Vorwürfe beklagt.
Mobbing und Streit am Arbeitplatz
Für Außenstehende erscheinen die ursprünglichen Anlässe oftmals als von nachrangiger Bedeutung. Doch für diejenigen, die in einen Konflikt an der Arbeitsstätte involviert sind, wirkt die Situation häufig lähmend. Es kommt mitunter gar zu einer „Grüppchen-“ bzw. „Lagerbildung“ unter den übrigen Arbeitskollegen. Die psychische Belastung für Konfliktparteien in Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz offenbart sich nicht selten als Zerreißprobe. So bleibt den Parteien in letzter Konsequenz häufig nur die Abwägung zwischen der Aufrechterhaltung eines nervenaufreibenden Arbeitsverhältnisses oder dessen Auflösung.
Für die Beilegung von zerfahrenen Streitigkeiten am Arbeitsplatz bedürfen die Streitparteien nicht selten einer fachkundigen Hilfe. Die innerbetriebliche Mediation kann Konfliktparteien oft die letzte Möglichkeit zur Beilegung der Auseinandersetzung bieten. Die Mediation ist eine effektive Streitbeilegungsmethodik. Sie ist allerdings unabdingbar von der freiwilligen Verfahrensbeteiligung der streitenden Arbeitskollegen abhängig. Vorgesetzte können die Beteiligung an einem Mediationsverfahren somit anregen, sie zu erzwingen würde freilich den Verfahrenserfolg gefährden. In verschiedenen Phasen nimmt sich ein mit innerbetrieblichen Konfliktlösungen betrauter Mediator der Streitbeisetzung an. Seine Tätigkeit ist nicht vergleichbar mit dem in größeren Firmen mitunter eingerichteten Vertrauenspersonal oder Firmenschlichtern. Vielmehr ist der klassische Betriebsmediator ein externer Dienstleister; nur so kann er von allen Verfahrensbeteiligten als unabhängige Institution akzeptiert werden. Der Mediator steht keinem Schiedsgericht vor und er ist auch kein Schlichter. Der Mediator ist als allparteilicher und mit der Streitbeilegungsmethodik vertrauter und in der Deeskalationsrethorik geschulter “Konfliktmanager” zu sehen. Im Gegensatz zum Schlichter und Schiedsgericht unterbreitet der Mediator keine Lösungsvorschläge. Vielmehr leitet der Betriebsmediator die streitenden Arbeitskollegen zu ihren eigenen Lösungsansätzen. Erfahren Sie mehr über die Aufgaben eines Mediators.
Welche Vorteile kann die Betriebsmediation gegenüber einem Gerichtsverfahren bieten?
Zunächst ist ein gerichtliches Verfahren meist zeitlich engen Rahmen unterworfen. So dauert ein Verhandlungstermin mitunter nur eine Stunde oder einige wenige Stunden. Die Mediation ist zeitlich keinen so engen Grenzen unterworfen. Daher bietet sich hier oftmals die Möglichkeit eingehender auf Sachverhalte einzugehen, die in der Vergangenheit liegen, aber den Konflikt begünstigt haben. Die Mediation bietet damit keine strenge Fokussierung auf den aktuellen Rechtsstreit und dem hierfür relevanten Sachverhalt.
In der Betriebsmediation geht es zumeist nicht um Aspekte wie „Richtig“ oder „Falsch“. Auch die Frage danach, welchem Tatsachenvorbringen ein bestimmter Wahrheitsgehalt zugebilligt wird (also ob die eine oder andere Konfliktpartei „Recht hat“), spielt in einer Mediation keine Rolle. Im Mittelpunkt steht allein die zielgerichtete Suche nach einer zukunftsträchtigen Lösung, um den Betriebsfrieden wieder herzustellen. Diese Lösung wird nicht von einem Gericht aufoktroyiert. Es gibt schlechthin im Gegensatz zum gerichtlichen Verfahren niemanden, der eine Entscheidungsfindung für die Streitparteien trifft. Die Konfliktpartner selbst entwickeln mit Unterstützung des Mediators die Lösung aus der gegenwärtigen Auseinandersetzung. Dabei kann die Lösung allen Umständen, Aspekten und Facetten des Konfliktherdes gerecht werden. Damit ist der Weg zu einer tragenden künftigen Zusammenarbeit geebnet. Festgehalten wird der gefundene Lösungsansatz in einer rechtsverbindlichen Abschlussvereinbarung.