Streit unter Nachbarn

Wenn Nachbarn sich streiten, geht es nicht selten um sich wiederholendes Konfliktpotential.

Gründe für den Nachbarschaftsstreit

Überhang bzw. Überwuchs (Pflanzen, die auf das benachbarte Grundstück wachsen – vgl. § 910 BGB), Lautstärke bzw Lärmbelästigung, Emmissionen, Verstöße gegen die Hausordnung oder Beleidigungen bzw herabsetzendes Verhalten sorgen stetig für Auseinandersetzungen.

Dabei erscheinen für einen Außenstehenden die Anlässe für den Streit oft unbedeutend. Die Betroffenen hingegen kann ein Nachbarschaftsstreit gleichsam an die psychischen Belastungsgrenzen treiben. Denn Auseinandersetzungen unter Nachbarn können mitunter Jahre andauern. Damit einher gehend sind die aktuellen Streitanlässe sind häufig nicht die eigentlichen Auslöser des Konflikts. Diese basieren oftmals auf ein verletzendes Verhalten, welches bereits Jahre zurück liegt. Verhaltensweisen und Einstellungen haben sich zumeist manifestiert und die Kompromissbereitschaft ist über die Zeit geschwunden. Zudem darf man auch nicht vergessen, dass aufgrund der räumlichen Nähe zum Nachbarn ein deutlich höheres Konfliktpotential besteht,  als dies in vielen anderen zwischenmenschlichen Bereichen der Fall ist.

In diesen verfahrenen Situtaionen wird ein Richter oder Schlichter häufig nur Vorgaben/Vorschläge im Hinblick auf die aktuelle Situation treffen. Die Nachbarschaftsmediation wird sich hingegen stets auch mit den potentiellen Ursachen des Konfliktes aus der Vergangenheit beschäftigen. Denn nachhaltige Lösungen für einen andauernden Konflikt unter Nachbarn, sind ohne die Kommunikation aller Konfliktbereiche und deren Ursachen, regelmäßig nicht zu finden. Auch rechtlich nicht greifbare Konfliktfelder (also Fragestellungen, für die Gesetz und Rechtsprechung keine Antwort vorsehen) sind einer Nachbarschaftsmediation zugänglich.

Zeit für einen Mediator?

Doch wann erkennt man, ob ein  Konflikt mit dem Nachbar noch selbstständig zu lösen ist oder man einen Mediator einschalten muss? Spätestens, wenn die Kommunikation zwischen Nachbarn nachhaltig gestört ist, ist eine eigenständige Herbeiführung einer Lösung ohne fremde Hilfe kaum mehr zu bewerkstelligen. Eine gestörte Kommunikationsgrundlage liegt nicht erst dann vor, wenn sich die Nachbarn nicht mehr grüßen. Vielmehr kann auch ein nur noch oberflächlich geführter Dialog (zur Vermeidung eines Streits) eine Störung der Kommunikation darstellen. Auch die Beschränkung der Kommunikation (auf den Bereich) „über den Gartenzaun hinweg“, kann verbale Grenzen – allein durch die Wahrnehmung einer „signalisierten Blockadehaltung“ des jeweiligen Nachbarn – setzen. Ein Mediator kann insoweit Kommunikationsblockaden lösen und eine konstruktive Dialogbasis schaffen.