Fragen zur Mediation   3. April 2011

Sie haben Fragen zur Mediation in Angelegenheiten im Familienrecht (z.B. im Rahmen einer Scheidung oder im Hinblick auf den Unterhalt) oder im Erbrecht (z.B. Erbschaft unter Geschwistern oder Auslegung des Testaments) oder Fragen zu den Kosten einer Mediation und/oder Anregungen zu einem Beitrag in diesem Blog?

Mediation Minden

Wir stehen Ihnen gerne telefonisch zur Verfügung. Sie erreichen uns in der zeit von Mo. bis Sa. zwischen 8:00 und 22:00 Uhr unter der oben genannten Telefonnummer.

Dieser Blog wird unterhalten von der Rechtsanwaltskanzlei Rassi Warai, Viktoriastr. 36, 32423 Minden. Er dient zur allgemeinen Information über das Verfahren der Mediation.

Streit am Arbeitsplatz   12. November 2012

Auseinandersetzungen gehören auch am Arbeitsplatz zum Alltag. Problematisch sind sie jedoch, wenn die den betrieblichen Ablauf beeinträchtigen. Entstehen können Konfliktherde nahezu in allen Bereichen im betrieblichen Umfeld. Sie mögen vereinzelnt branchenspezifisch in einem höheren Ausmaß auftreten, aber streng genommen machen sie vor keinem Betrieb halt. Die Auseinandersetzungen können unter Arbeitskollegen oder unterschiedlichen Abteilungen, zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber und letztlich auch zwischen Zugehörigen unterschiedlicher Unternehmen oder Vertriebspartnern entstehen. Ihre Anlässe sind vielschichtiger Natur und reichen von Streitigkeiten über die Betriebsabläufe bis hin zu Kompetenzauseinandersetzungen oder Vergütungsdiskrepanzen. In der innerbetrieblichen Konfliktlösungspraxis werden gelegentlich gar gezielte Mobbing-Vorwürfe beklagt.

Für Außenstehende erscheinen die ursprünglichen Anlässe oftmals als von nachrangiger Bedeutung. Doch für diejenigen, die in einen Konflikt an der Arbeitsstätte involviert sind, wirkt die Situation häufig lähmend. Es kommt mitunter gar zu einer „Grüppchen-“ bzw. „Lagerbildung“ unter den übrigen Arbeitskollegen. Die psychische Belastung für Konfliktparteien in Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz offenbart sich nicht selten als Zerreißprobe. So bleibt den Parteien in letzter Konsequenz häufig nur die Abwägung zwischen der Aufrechterhaltung eines nervenaufreibenden Arbeitsverhältnisses oder dessen Auflösung.

Für die Beilegung von zerfahrenen Streitigkeiten am Arbeitsplatz bedürfen die Streitparteien nicht selten einer fachkundigen Hilfe. Die innerbetriebliche Mediation kann Konfliktparteien oft die letzte Möglichkeit zur Beilegung der Auseinandersetzung bieten. Die Mediation ist eine effektive Streitbeilegungsmethodik. Sie ist allerdings unabdingbar von der freiwilligen Verfahrensbeteiligung der streitenden Arbeitskollegen abhängig. Vorgesetzte können die Beteiligung an einem Mediationsverfahren somit anregen, sie zu erzwingen würde freilich den Verfahrenserfolg gefährden. In verschiedenen Phasen nimmt sich ein mit innerbetrieblichen Konfliktlösungen betrauter Mediator der Streitbeisetzung an. Seine Tätigkeit ist nicht vergleichbar mit dem in größeren Firmen mitunter eingerichteten Vertrauenspersonal oder Firmenschlichtern. Vielmehr ist der klassische Betriebsmediator ein externer Dienstleister; nur so kann er von allen Verfahrensbeteiligten als unabhängige Institution akzeptiert werden. Der Mediator steht keinem Schiedsgericht vor und er ist auch kein Schlichter. Der Mediator ist als allparteilicher und mit der Streitbeilegungsmethodik vertrauter und in der Deeskalationsrethorik geschulter “Konfliktmanager” zu sehen. Im Gegensatz zum Schlichter und Schiedsgericht unterbreitet der Mediator keine Lösungsvorschläge. Vielmehr leitet der Betriebsmediator die streitenden Arbeitskollegen zu ihren eigenen Lösungsansätzen.

Nicht selten kommt es im Zusammenhang mit einer Ehescheidung zu einem wahrhaften “Rosenkrieg”. Die Ursachen liegen häufig in verletzten Gefühlen eines (oder beider) Ehepartner(s). Landläufig könnte man die grobe Intention mit den Worten “dem anderen nochmal eins auswischen” beschreiben. Gerade ufert aber oft in kostenspieligen, zeitraubenden und nicht zuletzt emotional belastenden Konsequenzen für alle Beteiligten. Besonders heikel wird es, wenn gemeinsame Kinder betroffen sind. Die Mediation kann eine Lösung für eine festgefahrene familienrechtliche Auseinandersetzung darstellen. Allerdings muss die Mediation von allen Beteiligten gewollt sein.

Das Vorgespräch der Mediation zur Klärung der Ziele
welche Ziele die Medianten verfolgen, lässt sich bereits in einem Vorgespräch klären. Das unverbindliche Vorgespräch mit dem Mediator vermag den Ehepaartnern die letzte Klarheit über die eigenen Ziele zu vermitteln. Oft weichen die Ziele der Ehepartner die in einer Vorbesprechung einer Mediation genannt werden, voneinander ab. So kann es vorkommen, dass etwa ein Partner noch an der Beziehung festhalten möchte, während sich der andere Ehegatte von der Ehe im Gütlichen lossagen will. Diese Konstellation ist keineswegs selten vorzufinden und sie lässt sich zumeist lösen, wenn man den künftigen Umgang miteinander definiert. Nicht selten kommen in der Phase der Zielsetzung die Ehepaartner dahingehend überein, dass vor allem ein künftiger freundschaftlicher Umgang angestrebt werden soll. Diese gemeinsame Zielsetzung ist das Fundament eines fruchtbaren Dialogs über Themen wie Zugewinnausgleich, eheliche Wohnung, Versorgungsausgleich, gemeinsame Schulden, unterhalt oder Umgangsregelung.

Die Vorbesprechung der Mediation und der Mediator als Person
Dem Vorgepräch der Mediation fällt eine weitere wichtige Rolle zu. In einer Vorbesprechung der Mediation können die Medianten am Besten beurteilen, inwieweit der von Ihnen ausgesuchte Mediator der für Sie geeignete Mediator ist. Im Gegensatz zu einem Rechtsanwalt vertritt der Mediator die Ehepartner nicht. Der Mediator unterstützt vielmehr ihre Entscheidungsfindung. Die Sympathie und das Vertrauen in die Unparteilichkeit des Mediators spielen eine tragende Rolle im Zusammenhang mit der Herbeiführung einer tragfähigen Lösung einer familienrechtlichen Mediation. Schließlich steht den Beteiligten eine mehr oder minder “enge Zusammenarbeit” bevor.

Aus diesen Gründen sollten sich Ehepartner, die sich für eine Mediation in Sachen Trennung oder Scheidung oder anderer familienrechtlicher Anlässe entscheiden, nicht scheuen, ein unverbindliches Vorgespräch mit dem Medator zu suchen.

Im schulischen Alltag sind Interessen von Lehrern, Schülern, Eltern und Verwaltung mitunter dem Aspekt des Bildungsauftrages zu koordinieren. Der Auftrag der Wissensvermittlung nach strikten Zeitschema kann mitunter für Konflikte sorgen. Die Anlässe für die Streitigkeiten sind nicht selten vergebene Schulnoten, ungebührliche oder mißgünstige Verhaltensweisen, körperliche Auseinandersetzungen, die Anordnung von Erziehungsmaßnahmen oder gar Mobbing. In das System eingegliederte Personen oder mit mittelbar Beteiligte können die für eine Mitwirkung an einer derartigen Konfliktbeilegung erforderliche Objektivität nicht wahren. Insbesondere die Allparteilichkeit und die Anerkennung des Streitschlichters durch die Konfliktparteien, veranlassen Schulleitungen nicht selten dazu, externe (mit schulrechtlichen Konflikten betrauete) Mediatoren hinzuzuziehen. Unter einer vereinbarten Verschwiegenheitspflicht können schulinterne Konflikte unter Ausschluss der Öffentlichkeit thematisiert werden. Insoweit können sich die Konfliktparteien (etwa Lehrer und Schüler) ihrer konkreten Auseinandersetzung produktiv widmen, ohne eine Einflussnahme der Schulleitung – der naturgemäß insbesondere an der Aufrechterhaltung des Ansehens der Schule gelegen ist – befürchten zu müssen.

In der klassischen Schulmediation wird der Mediator zunächst in Erfahrung bringen, welche Personen der Mediation beiwohnen sollten. Wenn z.B. mehrere Schüler einer Oberstufe und eine Lehrkraft im Sportunterricht aneinander geraten sind, wird der Konflikt nicht ohne Beteiligung aller betroffenen Schüler, ggf. deren Eltern, mitunter auch nicht aktiv beteiligten Schülern und dem Lehrer endgültig beizulegen sein. Denn eine Aussprache, die allein unter einem Teil der Schüler und dem Lehrer stattfindet, steht unter einer temporären Scheinsolidärität, die in der Solidargemeinschaft der mediativ beteiligten und eben jenen der Mediation nicht beiwohnenden Schülern, in Frage gestellt werden kann. Die Ermittlung von Positionen und Interessen stellt den zeitlich umfangreichsten Teil der Mediation in der Schule dar. Denn zum einen können Lehrer, die seinerzeit zwar selbst die Schulbank gedrückt haben, aber gleichsam den Lebensgewohnheiten und Zwängen der ökonomieorientierten Leistungsgesellschaft nicht unterstanden, sich nur bedingt in die Situation der jüngeren Generationen hineinversetzen. Auf der anderen Seite fühlen sich Schüler, die sich im Prozess der Persönlichkeitsentwicklung befinden, von ihrem Lehrer nicht selten mißverstanden. Hier bietet die Mediation in der Schule die Option Mißverständnisse zu erkennen und aktiv zu beseitigen und insoweit ein zukunftsträchtiges Fundament der Toleranz und Wertevermittlung zu schaffen.

Der Unterhalt erfasst die  Leistungen, die zur Sicherstellung des Lebensbedarfs erforderlich sind. Er schafft ein Maß der sozialen Absicherung. Der Unterhalt wird landläufig auch mit dem eigenen “Dach über dem Kopf” oder den “Nahrungsmitteln im Kühlschrank” assoziiert. Dem Unterhalt wird insoweit eine tragende Funktion zu Teil. Aus diesem Grund ist der Unterhalt im Gesetz verankert – insbesondere in den Vorschriften im Familienrecht.

Mit einer Familie erwächst die Unterhaltspflicht. Doch gerade aufgrund seiner tragenden Bedeutung kommt es immer wieder zu Konflikten und Auseinandersetzungen unter Ehegatten oder Kindern und Eltern, wenn sich jemand im Hinblick auf Unterhaltsleistungen benachteiligt sieht. Eine Mediation kann Familien helfen, Lösungen für einen Streit über den Unterhalt zu finden, auch wenn die Familie nicht mehr zusammen lebt. Die Mediation kann insoweit eine schnelle, unbürokratische und für alle Familienmitglieder (d.h. für den Unterhaltsberechtigten und den Unterhaltspflichtigen) faire Vereinbarung herbeiführen.

Streit unter Nachbarn   28. Januar 2011

Wenn Nachbarn sich streiten, geht es nicht selten um sich wiederholendes Konfliktpotential.

Überhang bzw. Überwuchs (Pflanzen, die auf das benachbarte Grundstück wachsen), Lautstärke bzw Lärmbelästigung, Emmissionen, Verstöße gegen die Hausordnung oder Beleidigungen bzw herabsetzendes Verhalten sorgen stetig für Auseinandersetzungen.

Dabei erscheinen für einen Außenstehenden die Anlässe für den Streit oft unbedeutend. Die Betroffenen hingegen kann ein Nachbarschaftsstreit gleichsam an die psychischen Belastungsgrenzen treiben. Denn Auseinandersetzungen unter Nachbarn können mitunter Jahre andauern. Damit einher gehend sind die aktuellen Streitanlässe sind häufig nicht die eigentlichen Auslöser des Konflikts. Diese basieren oftmals auf ein verletzendes Verhalten, welches bereits Jahre zurück liegt. Verhaltensweisen und Einstellungen haben sich zumeist manifestiert und die Kompromissbereitschaft ist über die Zeit geschwunden. Zudem darf man auch nicht vergessen, dass aufgrund der räumlichen Nähe zum Nachbarn ein deutlich höheres Konfliktpotential besteht,  als dies in vielen anderen zwischenmenschlichen Bereichen der Fall ist.

In diesen verfahrenen Situtaionen wird ein Richter oder Schlichter häufig nur Vorgaben/Vorschläge im Hinblick auf die aktuelle Situation treffen. Die Nachbarschaftsmediation wird sich hingegen stets auch mit den potentiellen Ursachen des Konfliktes aus der Vergangenheit beschäftigen. Denn nachhaltige Lösungen für einen andauernden Konflikt unter Nachbarn, sind ohne die Kommunikation aller Konfliktbereiche und deren Ursachen, regelmäßig nicht zu finden. Auch rechtlich nicht greifbare Konfliktfelder (also Fragestellungen, für die Gesetz und Rechtsprechung keine Antwort vorsehen) sind einer Nachbarschaftsmediation zugänglich.

Doch wann erkennt man, ob ein  Konflikt mit dem Nachbar noch selbstständig zu lösen ist oder man einen Mediator einschaften muss? Spätestens, wenn die Kommunikation zwischen Nachbarn nachhaltig gestört ist, ist eine eigenständige Herbeiführung einer Lösung ohne fremde Hilfe kaum mehr zu bewerkstelligen. Eine gestörte Kommunikationsgrundlage liegt nicht erst dann vor, wenn sich die Nachbarn nicht mehr grüßen. Vielmehr kann auch ein nur noch oberflächlich geführter Dialog (zur Vermeidung eines Streits) eine Störung der Kommunikation darstellen. Auch die Beschränkung der Kommunikation (auf den Bereich) “über den Gartenzaun hinweg”, kann verbale Grenzen – allein durch die Wahrnehmung einer “signalisierten Blockadehaltung” des jeweiligen Nachbarn – setzen. Ein Mediator kann insoweit Kommunikationsblockaden lösen und eine konstruktive Dialogbasis schaffen.

Was macht ein Mediator? (Video)   8. Oktober 2010

Im Webchat Video des Rechtsanwalts und Mediators Markus Rassi Warai werden Tätigkeitsbereiche und Aufgaben eines Mediators anschaulich dargestellt. Das 12 Minuten umfassende Video vergleicht auch verschiedene Methoden zur außergerichtlichen Streitbeilegung. Daneben werden Beispiele von Konfliktfeldern genannt und wie man diesen begegnen kann.

Das Video soll Berührungsängste im Zusammenhang mit dem hierzulande noch recht jungen Konfliktlösungsansatz der Mediation beseitigen und ungeklärte Fragen beleuchten. Das Video stellt auch klar: Mediation ist keine Modeerscheinung, sondern ein effizientes Verfahren, um Konflikte im Alltag, in der Ehe oder im Zusammenhang mit einer Erbschaft selbstbestimmt beizulegen.

Mediation kann Kosten einer Scheidung senken

Nach Auskunft des statistischen Bundesamtes wurden im Jahr 2007 ganze 187.100 Ehen geschieden (Quelle: Destatis – Elektronische Veröffentlichungen des Statistisches Bundesamts Deutschland, Bevölkerungsstatistik, Stand: 14.10.2008). Auf die 368.922 Eheschließungen im Jahr 2008 bezogen, bedeutet dies, dass heute jede zweite Ehe wieder geschieden wird. Und doch ist die Zahl der Scheidungen seit einigen Jahren konstant rückläufig. Im Vergleich zum Jahre 2003 gehen bei den Familiengerichten derzeit gut 13 Prozent weniger Scheidungsanträge ein. Dieser kontinuierliche Rückgang von Ehescheidungen findet seine Ursachen auch in den Kostenlasten, die eine Scheidung häufig mit sich bringt. Ehepaare, die keinen Ehevertrag geschlossen haben, werden sind häufig erst beim Familienanwalt über die Folgen der Scheidung bewusst.

Dabei können die Kosten einer Scheidung rapide gesenkt werden. Voraussetzung ist, dass sich beide Ehepartner scheiden lassen möchten. Da es in der Praxis kaum Fälle gibt, in denen eine hundertprozentige Einigkeit der Ehepartner bezüglich aller relevanter Punkte im Rahmen der Scheidung gibt (z.B. Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Umgangsrecht, Ehewohnung, Hausrat, Vermögen, Schulden, erbrechtliche Ansprüche, Scheidungskosten etc.), gilt es eine Einigkeit herzustellen. Dies gestaltete sich in der Vergangenheit oft schwierig, da ein einzelner betrauter Rechtsanwalt eben auch nur einen Ehepartner allein beraten darf, um sich nicht einer folgenschweren Interessenkollision auszusetzen. Dahingehen erhöhte die Einschaltung von zwei familienrechtlichen Anwälten die Kosten.

Dieses Problem gehört nunmehr der Vergangenheit an. Heutzutage kann sich das scheidungswillige Ehepaar an einen Mediator wenden, der dem Ehepaar auf dem Weg zur einvernehmlichen Scheidung behilflich ist. Mit Hilfe des Mediators werden Lösungen zu allen scheidungsrelevanten Themen gefunden und am Ende der Mediation in einer Abschlussvereinbarung schriftlich festgehalten. Die notarielle Beglaubigung der umfassenden Vereinbarung bietet die Grundlage für die kostensparende einvernehmliche Scheidung. Obgleich auch der Mediator Gebühren verlangen wird, werden die Kosten häufig um ein Vielfaches im Vergleich zu einem streitigen Scheidungsverfahren gesenkt. Denn zum Einen wird der (für die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten relevante) Gegenstandswert der Scheidung auf ein Minimum gesenkt und zum Anderen wird nur noch ein Anwalt (statt zwei) mit dem Scheidungsantrag betraut. Im Übrigen werden durch die mit Hilfe des Mediators getroffene Vereinbarung auch etwaige Folgeverfahren über die dort behandelten scheidungsnahen Themen vermieden.

Der Streit unter Erben – Wege der Nachlassauseinandersetzung

Der Jahresbericht des statistischen Bundesamtes (Quelle: Destatis – Elektronische Veröffentlichungen des Statistisches Bundesamts Deutschland, Erbschaft- und Schenkungssteuerstatistik, Erschienen: 28.01.2009) umfasst für das Jahr 2007 über 185.000 Erbfälle. In etwa jedem vierten Erbfall ging es um einen Nachlass von über 100.000 EUR. Zumeist wird der Nachlass unter mehreren Erben aufgeteilt. 

Fühlt sich ein Erbe übergangen oder benachteiligt, kann es zu einer Auseinandersetzung unter den Erben kommen. Wird dieser Erbstreit vor Gericht ausgetragen, so drohen bei einem Streitwert von 100.000 EUR in der ersten Instanz bereits Prozesskosten in fünfstelliger Höhe. Diese Kosten werden idR auch nicht von Rechtsschutzversicherungen übernommen.

Daher drängt sich die Frage nach einer kostengünstigen Alternative in einem Erbstreit auf. Eine bewährte Alternative zur Beilegung einer Erbstreitigkeit stellt die Mediation dar. Die Mediation ist ein effektives Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbewältigung unter Zuhilfenahme einer neutralen dritten Person (dem sog. Mediator). Das Mediationsverfahren wird in Amerika bereits seit den 70er Jahren höchst erfolgreich praktiziert. Gerade in wirtschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen, in denen es regelmäßig um hohe Vermögenswerte geht, hat sich die Mediation als schnelles und anonymes Verfahren der Konfliktlösung etabliert.

Die Vorteile einer erfolgreichen Mediation bestehen im Vergleich zum gerichtlichen Verfahren darin, dass die Mediation idR kostengünstiger und schneller ist, als die gerichtliche Auseinandersetzung. Außerdem eröffnet das Mediationsverfahren den Erben auch die Chance, die Beziehungen zueinander aufrecht zu erhalten. Gerade Erbauseinandersetzungen, die  zumeist unter Geschwistern und/oder Familienmitgliedern ausgetragen werden, erscheint es besonders erstrebenswert, wenn sich die Beteiligten im Anschluss an den Konflikt noch in die Augen sehen können. Dieser Umstand entspricht regelmäßig auch dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Insoweit stellt die Erbschaftsmediation zumeist eine sinnvolle Alternative zum Gerichtsverfahren dar.

Ein entscheidender Aspekt für Erben, sich für das Mediationsverfahren zu entscheiden, liegt mitunter auch darin, dass im Rahmen der Mediation auch für schwierige Themen, die mit dem Erbfall einhergehen (wie etwa die Betriebsnachfolge, den familiären Umgang oder die fehlende Anerkennung für erbrachte Leistungen), eine eigenständige Lösung erarbeitet werden kann.

Fallgestaltungen (Beispiele)
erbmediation Die Geschwister S und W streiten sich über die Auslegung des Testaments Ihrer Eltern. W orientiert sich am Wortlaut einer Textpassage des Testaments. S ist der Auffassung, der letzte Wille der Eltern entspreche nicht dem exakten Wortlaut des Absatzes. Vielmehr sei der letzte Wille der Eltern nur dem Kontext des gesamten Testaments, sowie den Äußerungen der Eltern im letztem Lebensjahr zu entnehmen.
erbmediation Die Geschwister A, F und L streiten sich nach dem Tod Ihres Vaters darüber, wer die Softwarefirma des Vaters fortan leiten soll. A hat als Software-Entwickler als einziger Kenntnis der Materie und beansprucht die alleinige Betriebsnachfolge für sich. Seine Brüder befürchten, dass A die Firma veräußern möchte.
erbmediation Die Schwestern S und V setzen sich nach dem Tode Ihrer Mutter über den Nachlass auseinander. S hat über eine lange Zeit die Mutter unentgeltlich gepflegt und beansprucht nun eine entsprechende Berücksichtigung im Rahmen der Nachlassverteilung. V besteht auf die Hälfte des Gesamtvermögens.

Ein mit erbrechtlichen Auseinandersetzungen betraueter Mediator ist ein in Verhandlungstechniken und im erb- und familienrechtlichen Konfliktmanagement geschulter Unterstützer der Streitparteien. Er steht zerstrittenen Erbengemeinschaften unterstützend zur Seite und hilft bei der Suche nach einer Lösung, welche die Erben bislang nicht selbstständig herbeiführen konnten.

Ein Mediationsverfahren unter Beiziehung eines Mediators zeigt neben neuen Lösungsansätzen auch Risiken und Nachteile der Lösungsalternativen auf. Wie eine Mediation abläuft, erfahren Sie im Webchat-Interview zum Thema Mediation mit dem Rechtsanwalt und Mediator Markus Rassi Warai in Minden. Weietere Informationen erhalten Sie in der Informationsbroschüre zum Thema Mediation außergerichtliche Mediation.

… und worin besteht der Unterschied zwischen einer gerichtsnahen und einer außergerichtlichen Mediation?

Die Mediation ist ein effektives Verfahren zur Konfliktbewältigung unter Zuhilfenahme eines geschulten Mediators. Das Mediationsverfahren hat sich in Amerika, Europa und auch in Deutschland längst etabliert und die Vorteile des Mediationsverfahrens haben inzwischen auch zahlreiche Gerichte erkannt.

In Ostwestfalen-Lippe bieten neben dem Landgericht Paderborn und dem Landgericht Bielefeld auch die Amtsgerichte in Gütersloh und Herford eine gerichtsnahe Mediation an. Auch im Kreis Minden-Lübbecke hat sich die Mediation vielfach als Alternative zu einem Gerichtsprozess bewährt. Neben dem Verwaltungsgericht Minden, welches bereits seit Januar 2006 die gerichtsnahe Mediationen praktiziert, gibt es seit Januar 2009 die richterliche Mediation auch am Amtsgericht Minden.

Diese gerichtsnahe Mediation wird bestritten, wenn eine Partei nach der Klageerhebung einen Vorschlag auf Durchführung eines Mediationsverfahrens äußert. Obwohl zu diesem Zeitpunkt häufig neben bereits entstandenen Gerichtskosten auch Anwaltshonorare anfallen, findet die gerichtsnahe Mediation Zuspruch bei vielen Prozessparteien. Das entscheidende Kriterium für den Entschluss zu einer einvernehmlichen Lösung in sprichwörtlich “letzter Minute” scheint demnach weniger der Kostenaspekt, als vielmehr der Wunsch nach einer selbst bestimmten Lösung im Einvernehmen aller Beteiligten zu sein. Nicht selten verweigert eine Partei vor einem Prozess ihre Gesprächsbereitschaft und ändert im Verfahren dann ihre Meinung aus der Erkenntnis heraus, dass andernfalls ein unter Umständen nachteiliges Urteil droht.

Konfliktparteien, die hingegen schon im Vorfeld bestrebt sind, ihre Auseinandersetzung gütlich beizulegen, steht eine außergerichtliche Mediation frei. Diese bietet den Vorteil, dass bei einer gütlichen außergerichtlichen Einigung die Anwalts- und Gerichtskosten gespart werden können, sodass allein die Kosten für den Mediator anfallen.  Darüber hinaus ist die außergerichtliche Mediation grundsätzlich nicht dem begrenzten zeitlichen Rahmen eines gerichtsnahen Mediationsverfahrens unterworfen. Die Dauer des Verfahrens wird bei der außergerichtlichen Mediation vielmehr der Vielschichtigkeit des Konflikts und den Bedürfnissen der Parteien angepasst. Neben dem Kosten- und Zeitaspekt unterscheiden sich die außergerichtliche und die gerichtsnahe Mediation auch dadurch, dass der Sachverhalt, der im Rahmen einer außergerichtlichen Mediation  behandelt wird im Gegensatz zu einem solchen, der der gerichtsnahen Mediation zugeführt wird, nicht bereits “verrechtlicht” ist. Die Konfliktparteien haben sich bei der außergerichtlichen Mediation noch nicht eingehend mit der rechtlichen Bewertung ihres Sachverhalts beschäftigt und entgehen insoweit dem Nachteil, die rechtliche Bewertung in den Mittelpunkt zu stellen, schließlich stellt die gesetzliche Bewertung im Rahmen der Mediation lediglich einen von vielen Lösungswegen dar. Außerdem werden mit der Klageeinreichung, die einer gerichtsnahen Mediation vorausgeht, bereits “Fronten” geschaffen, die eine künftige Aufrechterhaltung der Beziehungen der Parteien (über den Konflikt hinaus) zumindest erschweren.

Beiden Mediationsverfahren ist gemein, dass sie eine einvernehmliche Konfliktlösung anstreben und damit der zeitgemäßen Streitbeilegungsmethodik den Weg ebnen.